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Die Daten der nächsten eidgenössischen Berufsprüfung werden unter diesem Link veröffentlicht. Die Prüfung wird in deutscher, französischer und italienischer Sprache angeboten. Sie können sich in der Regel bis Ende April zu einer Prüfung Ende September/Anfang Oktober anmelden.
Die Vorbereitungskurse werden von verschiedenen Schulungsorganisationen angeboten. Personen, die über eine ausreichende (anerkannte) Vorbildung verfügen, können sich zu Passerellen-Kursen anmelden. Die Schulen organisieren ihre Lehrgänge eigenständig, weshalb wir Ihnen keine detaillierten Angaben zu Kursart, Dauer und Kosten liefern können. Eine Liste der uns bekannten Schulungsanbieter finden Sie hier.
Der Titel «Spezialist/-in für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz» ist geschützt und daher den Personen vorbehalten, die die Abschlussprüfung bestanden haben. Am Ende eines jeden Moduls wird eine Teilnahmebescheinigung wie bei einer Weiterbildungsmassnahme ausgestellt.
Die Kosten für die Berufsprüfung belaufen sich auf CHF 2’000.-.
Die Kosten für die Vorbereitungskurse und die Abschlussprüfung der Module werden individuell vom jeweiligen Schulungsanbieter festgelegt.
Personen, welche die Berufsprüfung ablegen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahme von 50 % der Kosten für die Vorbereitungskurse (max. CHF 9’500) gemäss dem subjektorientierten Finanzierungssystem des Bundes erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dieser Adresse.
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die EKAS Personen, welche die Berufsprüfung bestanden haben, eine Erfolgsprämie von bis zu CHF 4’000 aus. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei der EKAS.
Seit dem Inkrafttreten von Art. 11d der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV – RS 832.30) am 1. Mai 2018 werden Personen, welche die Berufsprüfung bestanden haben, als Spezialisten/Spezialistinnen für Arbeitssicherheit (ASA) anerkannt.
Der Verein höhere Berufsbildung ASGS kann keine Aussagen zur Gültigkeit von Zeugnissen treffen, die von anderen Organisationen ausgestellt wurden. Dem Verein höhere Berufsbildung ASGS sind keine Absichten zur Einschränkung der Gültigkeit von bestehenden Zeugnissen bekannt.
Gemäss Prüfungsordnung Punkt 3.31 a) bis c) wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer nachweislich über mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im ASGS-Bereich verfügt.
Die Berufserfahrung im ASGS-Bereich ist bei der Anmeldung qualitativ und quantitativ durch Arbeitsbescheinigungen/Arbeitszeugnisse nachzuweisen. Viele Bewerberinnen und Bewerber gehen ihrer ASGS-Tätigkeit nicht in Vollzeit nach. In diesem Fall muss das Ergebnis aus ASGS-Beschäftigungsgrad (in %) multipliziert mit der Dauer der Beschäftigung (in Jahren) mindestens ein Jahr betragen.
Das praktische ASGS-Jahr muss zu Beginn der Prüfung abgeschlossen sein.
Dieses Praxisjahr ist unerlässlich, da die schriftliche, aber auch die mündliche Berufsprüfung auf praktischen Fertigkeiten basiert. Die theoretischen Kompetenzen werden in den Ausbildungsmodulen, die praktischen Kompetenzen jedoch während der Berufstätigkeit des Kandidaten im ASGS-Bereich erworben.
Die erforderlichen praktischen Fähigkeiten können nicht immer durch Weiterbildungen/Vertiefungskurse kompensiert werden (z. B. CAS in Arbeitspsychologie, Personalmanagement etc.).
ASGS-Tätigkeiten in Teilzeit (z. B. Betriebliches Gesundheitsmanagement, Gebäudemanagement, Personenschutz) gelten einzeln nicht als praktische Erfahrung im ASGS-Bereich. Die praktische Erfahrung im ASGS-Bereich sollte so vielfältig wie möglich sein.
Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, dass Personen, welche die Anforderungen bezüglich der Praxis im ASGS-Bereich nur knapp erfüllen, die Prüfung nur knapp oder gar nicht bestehen.
Sie werden nur dann als selbständiger ASA-Spezialist anerkannt, wenn Sie die Abschlussprüfung zum «Spezialisten ASGS» bestanden haben oder als Postgraduierter als Sicherheitsingenieur oder Sicherheitsspezialist gemäss der Kompetenzverordnung tätig sind.
Wenn Sie sich freiberuflich mit Bereichen wie Qualitätsmanagement, Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, ISO-Zertifizierungen etc. befassen, möchten Sie vielleicht Ihre praktische Erfahrung im ASGS-Bereich geltend machen. Erstellen Sie dazu eine Liste mit konkreten Aufgaben, die Sie übernommen haben, und fügen Sie Quellen bei. Nennen Sie auch konkrete Projektinhalte im Bereich ASGS sowie Kontaktpersonen, die uns gegebenenfalls über Ihre Tätigkeit Auskunft geben können.
Gemäss Prüfungsverordnung (Punkt 6.5) darf eine Person, welche die Prüfung nicht bestanden hat, die Prüfung zweimal wiederholen. Nur Prüfungen mit ungenügenden Noten dürfen wiederholt werden.
Kosten der Wiederholungsprüfung:
- Abschlussprüfung | CHF 1’800.-
- Teilprüfung 1 | CHF 700.-
- Teilprüfung 2 | CHF 400.-
- Teilprüfung 3 | CHF 300.-
- Teilprüfung 4 | CHF 400.-
Die Berufsverbände führen eine Liste der ASA-Spezialisten. Die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit (SGAS) ist zuständig für die Spezialisten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit eidgenössischem Fachausweis. Die Eintragung in diese Liste ist optional und auch möglich, wenn Sie kein ASGS-Mitglied sind. Sie unterliegt jedoch den gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtungen. Die Eintragungsvoraussetzungen sind nicht Gegenstand der Weiterbildungs-verordnung ASGS.
Der Verein höhere Berufsbildung ASGS oder die EKAS führen keine öffentlich zugänglichen Listen.